AGB – kurz&knapp gelästert

Man beachte – ich ziele hier auf die Situation in der Schweiz. Keine Ahnung, wie das in Österreich und Deutschland ist…

Aufgrund der mässig brauchbaren Diskussion im larpkalender.ch….

Was ist eigentlich der Sinn einer AGB für Liverollenspielorganisatoren? Ich zitiere kurz, nur als Beispiel, Sichelwald/Asgaroth (Die laut Felup dieselben sind, keine Ahnung). Quelle wäre: Asgaroth

Ich behaupte, dass der grösste Teil dieser AGB unnötig ist, ebenso dass der grösste Teil nur verstanden wird, wenn man sich bereits mit dem Hobby auskennt – oder gar anhanden persönlicher Bekanntschaft die Orga kennt und ihre Intention versteht. Und wenn man bereits vorhandenes Wissen braucht, dann wird es sehr subjektiv, was aus meiner Sicht nicht die Idee sein kann. (Siehe auch den letzen Absatz)

Ich nehme jetzt einfach die paar Punkte, die ich merkwürdig finde:

§11. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfungzu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden.Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss ohne Rückerstattung des Teilnahmebetrags führen.

Soweit gut, der Einer (ich) lässt also seine Ausrüstung von einem Anderen (Orga) einer Sicherheitsprüfung unterziehen. Was genau welcher Prüfung unterzogen wird, bleibt im Dunkeln. Ich würde es begrüssen, wenn ich einen dezenten Hinweis bekommen täte, welche Sicherheit gewährleistet werden muss.

§12. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendetenPolsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei denSicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus demGebrauch zu nehmen.

Gut, ich muss also nebst der evt. vorkommenden Prüfung des Organisators meine Ausrüstung – insbesondere Polsterwaffen und Rüstungen – selber prüfen. Dabei soll ich nach “Sicherheitsbestimmungen” vorgehen. Da muss ich entweder selber raten, oder was auch immer… würde ich jedenfalls Bambuskernstäbe verwenden (Was ich selber für okay, wenn auch für nicht ideal halte), und sie für okay befände, dann habe ich noch nicht gegen die Sicherheitsbestimmungen verstossen. Selbes gilt für die alten Bekannten: Stichspeere, Eigenbaupfeile, Bögen über 30pnds Zugstärke und wenn wir schon dabei sind; getapte Katanas. 😉 Solange die “Sicherheitsrichtlinien” nicht weiter vertieft sind, ist es für mich schwierig, sie zu befolgen.
Rüstungen ebenfalls – ich will doch wissen, was sicher ist und was nicht, ehe ich mich verletze. Oder ehe ich Andere verletze.

§4. Der Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Teilnehmer das Anmeldeformularvollständig ausgefüllt und seinen Spielbeitrag bezahlt hat und dies von Seiten des VereinsAsgaroth bestätigt wurde.

Da bin ich unsicher. Ich habe mal gelernt, dass ein Vertrag abgeschlossen gilt, wenn beide Seiten ihr Einverständnis gegeben haben. Ich weiss nicht, ob man das ändern kann (Verträge mit Handwerkern gelten auf jeden Fall, auch wenn sie noch unbezahlt sind), aber mein ABU ist schon ne Weile her. Weiss da jemand mehr? Da habe ich echt keine Ahnung mehr.

§8. Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars bestätigt der Teilnehmer, unter ausreichenderWürdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein,an der Veranstaltung teilzunehmen. Er ist sich der möglichen Verletzungsrisiken (wie Stürze imGelände oder Verletzungen während Kampfhandlungen) bei der Teilnahme an einem Live-Rollenspielbewusst.

Ich habe Höhenangst, etwas durchaus Gesellschaftsfähiges. Ich habe mit einigen bespielten Dingen keine Mühe, lehne aber bespielte Folter komplett ab. Bin ich jetzt damit der seelischen und geistigen Belastung gewachsen?

(Ich habe im larpkalender.ch ein ganz anderes Spiel gesehen, bei welchem man durchaus bei der Anmeldung angeben musste, was man ab kann und was nicht. Da wird gefragt, ob ich bspw mit – gespielter – “sexueller Gewalt”, “Darstellen eines homosexuellen Charakters”, “Dunkelheit” oder “Isolation” umgehen kann. Wahrscheinlich plant man gewisse Dinge, und will vermeiden dabei der Auslöser von OT-Problemen zu sein. In den von mir gezeigten AGB steht da nichts Konkretes – muss ich also mir das schlimmste Ausmalen, oder muss ich einfach auf Platz dann sagen: “Sorry, nicht mit mir” – und dabei gegen die AGB verstossen? Was genau will der Organisator da von mir?)

13. Dem Verein Asgaroth wird das Recht zugesprochen, den Charakter eines Spielers nacheigenem Ermessen endgültig sterben zu lassen

Der einzige Punkt, den ich persönlich für dumm halte. Erstens – der Organisator kann das tun, egal ob ich zustimme oder nicht. Fast immer ist er nämlich Hausherr, und kann mich beispielsweise einfach raus werfen, wenn ich nicht kusche. Zweitens – wenn ich als Spieler einen Charaktertod akzeptiere, dann kann ich den Charakter ohne Probleme einfach an einem anderen Spiel wieder spielen. Ausnahmen können sein, aber zur Not organisiert mein Bruder mir ein Con, wo wir die Wiederbelebung spielen. (Vielleicht reden wir auch nur davon, dass wir das getan hätten, fies wie wir sind). Ich hoffe, man merkt, was ich meine: Es gibt keine Kontrolle.

So, jetzt aber genug des Lästerns. Ich will damit eigentlich nicht dem Verein Asgaroth oder anderen an den Karren fahren, ich wüsste einfach gerne etwas genauer, was mir diese AGB für einen Rahmen geben. Denn ich habe das Gefühl, dass die AGB oftmals für fremde Spieler mehr gelten als für befreundete, ganz im Sinne des VierKlassenModells.

Zu guter Letzt: Ja, fast immer akzeptiere ich die AGB einfach, und gehe stillschweigend davon aus, dass sie eh nur nicht beachtetes Beiwerk sind. Ja, ich gebe zu, ich lese sie jedes Mal, weil mich die Details interessieren. Aber manchmal stelle ich mir auch Fragen, und das endet dann mit so einem Blogartikel.