Schwere Augenverletzung mit Schmerzensgeldforderung

Kämpfe im Liverollenspiel können wehtun. Doch üblicherweise verlangt niemand dafür Schmerzensgeld… obschon auch langfristige Schäden auftreten könnten (Worst-Case-Szenarien malen dies ständig aus).

Über das larper.ning und den Newsletter der Larpzeit habe ich einen Fall in Osnabrück mitverfolgt, bei dem vor ein paar Tagen ein “Urteil im Rechtsstreit wegen Verletzung beim „Live Action Role Playing“” verkündet wurde. Nachzulesen ist das in der Presseinformation des Landesgerichtes Osnabrück.

Knapp zusammengefasst: Bei Kämpfen im “LARP” oder “Live-Rollenspiel” kann es zu unbeabsichtigten Kopftreffern kommen. Durch das Teilnehmen an diesen Kampfszenen habe der Geschädigte stillschweigend eingewilligt, auch auf Folgeforderungen zu verzichten. Ich bin kein Experte, am besten ist es, sich das Urteil selber durchzulesen.

Daher es in Deutschland passierte, ist das primär nur interessant, weniger relevant. Das Gericht benutzt in seiner Pressemeldung aber Szene-Jargon und sagt ganz klar, was genau passierte. Ich hoffe, dass kaum jemals jemand mit dem Szenario konfrontiert wird – aber einigen Kritikern nimmt das Urteil wahrscheinlich etwas Wind aus den Segeln.

Hinter verschlossenen Türen

Eine Kopie eines alten Beitrages im Riedhburgforum. Zufälligerweise wieder aktuell, deshalb noch einmal hier eingestellt.

 

Situation; Partei A (Spieler) will Partei B, (NSC in Festrolle*), im Laufe des Samstagmittags engültig wegmachen. Denn die Partei B hat, wie von der Orga verlangt, die ganze Zeit Aggressionen gezeigt, angegriffen, Leute überfallen und Verletzungen verursacht. Partei A (Spieler) legt sich einen Schlachtplan zurecht (“wir gehen hin und hauen alle um”), und rüstet auf.

Doch bei der eigentlichen Kampfhandlung zieht sich die unterlegene Partei B (NSCs) in ein Haus zurück. Dort machen sie die Türe zu, und schieben einen Tisch hintendran/Legen einen Sperriegel vor/drehen den Schlüssel.
Wenn der Kampf weitergehen sollte, würden die meisten Charaktere gerne das Haus anzünden, die Fenster einschlagen oder die Türe mit einer Axt zerschlagen. Gut genug bewaffnet ist man ja. Doch die Tür ist aus Holz, und die Axt aus Schaumstoff, und auch nach stundenlangem so-tun-als-ob brennt das Haus einfach nicht. (Von Drohungen “wir zünden die Hütte an” will ich gar nicht erst reden.)
Was jetzt? Wer macht hier den Fehler?

– Die Partei B (NSC) handelt logisch – die wenigsten Charaktere wollen gestorben werden. Auch NSCs machen das, meistens jedenfalls, nur auf Befehl der Spielleitung. Sie nutzen also das Haus als Schutz. Unbewusst wird wahrscheinlich das Problem “Fenster-einschlagen” und “anzünden” bedacht, aber da es ein eigener Vorteil ist, beiseitegeschoben.
– Die Partei A (SC) macht ebenfalls alles logisch. Die Tür ist komplett zu, also würde man das Haus anstecken. Selten kommt eine Autorität die den Sachschaden bedenkt, meistens heiligt der Zweck die Mittel.

An einem der vergangenen Spiele, an dem ich war, (Riedhburg XI), hat jemand -in eben oben beschriebener Situation – gerufen; “Lass die Tür offen, geschlossen machts niemandem Spass.” Letzhin war ebenfalls ein Spiel, in dem ich selber als NSC meinen Mitspielern geraten (befohlen?) habe, dass wir uns niemals einschliessen sollten – wir nehmen dem Gegenüber, dem Mitspieler seine einzige Möglichkeit. Das begründet sich darauf, dass ich zugunsten der Spielbarkeit gerne auf Realismus verzichte – schliesslich lasse ich mich auch von Gummiwaffen hauen, und tue so, als ob ich getroffen wäre…

Alles in allem hat sich an meiner Ansicht nichts geändert. Das Verschliessen einer Tür im DKWDDK-Spielumfeld – oder ähnliche OT-Hindernisse  – sind spielschädigend, wenn es als plausible Gegenmassnahmen Telling erfordert.  Im Zweifelsfall ist es besser, eine Schwäche offenzulassen als die Mitspieler in eine solche Richtung zu drängen.

(Der Originaltext ist vom 18. Jänner 2010 im beinahetoten Riedhburgforum zu finden)